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European Accessibility Act – was ist das genau

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Die Europäische Union hat im Jahr 2019 mit dem „European Accessibility Act“, kurz EAA, Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit festgelegt. So soll allen Menschen ein gleichwertiger Zugang zu Telekommunikation, Software und Internet ermöglicht werden.

European Accessibility Act – was ist das genau

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Die Europäische Union hat im Jahr 2019 mit dem „European Accessibility Act“, kurz EAA, Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit festgelegt. So soll allen Menschen ein gleichwertiger Zugang zu Telekommunikation, Software und Internet ermöglicht werden.

Die Europäische Union hat im Jahr 2019 mit dem „European Accessibility Act“, kurz EAA, Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit festgelegt. So soll allen Menschen ein gleichwertiger Zugang zu Telekommunikation, Software und Internet ermöglicht werden.

Ganz allgemein bedeutet Barrierefreiheit, dass jede Person, unabhängig von Alter oder körperlicher Einschränkung, Zugang zu Dienstleistungen, Waren oder Gebäuden erhält. Der EAA legt fest, inwieweit der EU-Markt auf mehr Barrierefreiheit ausgerichtet werden soll und welche Gesetzesänderungen bis zur Umsetzung angestoßen werden müssen.

Dabei entstand der European Accessibility Act aus der Web Accessibility Directive vom Jahr 2016. Die EAA hat diese Richtlinien nun noch weiter spezifiziert und verfeinert. Bereiche wie Automaten, Fernsehprogramme und Internet wurden nachgereicht und sind nun im EAA vorgesehen.

Die EU-Mitgliedsstaaten müssen nun bis Juni 2022 entsprechende Gesetze auf Landesebene veröffentlichen, welche die im EAA festgehaltenen Punkte behandelt. Diese Gesetze sind dann bis zum Jahr 2025 von den Unternehmen umzusetzen. Dabei ersetzen die aus der EAA entstehenden Gesetze die aktuell geltenden Richtlinien zur Barrierefreiheit, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Dies soll die neue europaweite Barrierefreiheits-Grundlage nun ändern: Innerhalb der EU soll es dann auf Länder-Ebene relativ einheitliche Regelungen geben. Besonders anzumerken ist ebenfalls, dass der neue Barrierefreiheits-Act nun auch private Unternehmen aufnimmt und diese zur Verantwortung bringt. Bisher waren beim Thema Barrierefreiheit nur öffentliche Organisationen betroffen.

Zu den Produkten und Dienstleistungen, die vom EAA betroffen sind, zählen die Folgenden:
– Smartphones und Tablets
– E-Commerce-Dienstleistungen
– Computer und Betriebssysteme
– Fernseher und digitale TV-Dienste
– Bankdienstleistungen und Bankautomaten, sowie Ticket-Automaten
– E-Books
– Systeme und Dienstleistungen des öffentlichen Transports (Bus, Bahn, Flug- und Schiffverkehr)

 

Warum der European Accessibility Act so wichtig ist:
Der EAA ermöglicht eine faire und gerechte gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen, unabhängig von Alter und möglichen Einschränkungen. Alleine in Deutschland leben laut statistischem Bundesamt (2017) 7,8 Millionen Menschen, die als schwerbehindert eingestuft sind. Dabei haben 97 % dieser Gruppe die Behinderung im Laufe ihres Lebens erworben. Die Kaufkraft dieser Gruppe wird auf ca. 720 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Der Gesetzesentwurf ist also auch eine Art wirtschaftlicher Motor, der durch Zugänglichkeit eine Vergrößerung des Marktes anspricht und somit auch profit-orientierte Unternehmen auf den Plan rufen sollte.

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