Menschen mit Behinderungen sind Träger*innen von Menschenrechten und der Staat ist in der Pflicht, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Behinderung wird in diesem Verständnis als Bereicherung der menschlichen Vielfalt angesehen.
Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?
Die zweite und dritte Staatsprüfung: Hier muss etwas getan werden
“Wir sind in verschiedenen Bereichen unterschiedlich weit entfernt von voller Teilhabe und Selbstbestimmung. In manchen Feldern gibt es mehr rechtliche Regulierungen und politische Bemühungen, z. B. bei der Barrierefreiheit von Amtsgebäuden, aber das Leben spielt sich ja nicht nur in Amtsstuben ab”, sagt Dr. Britta Schlegel, Leitung des Monitoring-Instituts für Menschenrecht.
Bildung:
Die Herausforderungen im Bildungsbereich zeigen sich in mangelnder Motivation und Ablehnung der Inklusion. “Im Bereich der Schule sehen wir ganz deutlich, dass es wirklich große Teile der Gesellschaft gibt, die entweder skeptisch oder dagegen sind, weil eben Stereotype über Kinder mit Behinderungen vorherrschen”, so Schlegel.
Mangelnde Selbstbestimmung:
Kein Gewaltschutz:
All diese Mängel werden auch in den abschließenden Bemerkungen des Ausschusses aufgeführt, die am 08.09.2023 in Englisch veröffentlicht wurden.