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Digitale Barrierefreiheit
einfach gemacht.

Gesetz über Diskriminierung und Zugänglichkeit & EN 301549.
Ist Ihre Website bereits zugänglich?

Installation der Software in wenigen Minuten

Konformität mit kommenden Gesetzen einfach testen

Automatische Fehlererkennung mit Lösungsvorschlag

Perfekt vorbereitet auf das EAA

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Eine Website ist barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar ist. Ein Mensch mit Behinderung soll eine Website also genauso selbstbestimmt bedienen können wie ein Mensch ohne Behinderung. Alleine in Norwegen haben über 650.000 Menschen eine Behinderung, aber ungleich viel mehr Menschen profitieren von einfachen und zugänglichen Websites. Um diese Grundsätze der Barrierefreiheit auf der eigenen Website erfüllen zu können, ist Eye-Able® als ganzheitlicher Anbieter für digitale Barrierefreiheit der ideale Partner.

Diskriminierungs- und Zugänglichkeitsgesetz & EN 301549 ​

Die wichtigsten Gesetze zur Barrierefreiheit von Websites in Norwegen sind die europäische Richtlinie EN 301549, und das Gesetz zu Diskriminierung und Barrierefreiheit („diskriminerings og tilgjengelighetsloven“).

Welche Gesetze gibt es?

EN 301549: Die EU-Richtlinie wurde 2016 verabschiedet, vom EU-Parlament & EU-Rat ratifiziert und gilt als verbindlicher Standard in Europa. Sie betrifft in erster Linie öffentliche Einrichtungen, aber auch private Organisationen.

Diskriminierungs- und Zugänglichkeitsgesetz: Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung und verpflichtet öffentliche und private Organisationen, einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Dienstleistungen zu gewährleisten.

Was steht in den Gesetzen?

EN 301549: Die EU-Richtlinie legt die Anforderungen im öffentlichen Sektor fest. Die Kriterien definieren die Bedeutung von Wahrnehmbarkeit, Benutzerfreundlichkeit, Verständlichkeit und Robustheit gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen“.

Diskriminierungs- und Zugänglichkeitsgesetz: Websites und digitale Dienste müssen den WCAG 2.0 AA entsprechen und aktive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und zur Vermeidung von Diskriminierung ergreifen. Das Gesetz gilt für öffentliche und private Organisationen, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit anbieten, z.B. in den Bereichen Transport, Bildung, Gesundheit und mehr.

Was muss getan werden?

In allen öffentlichen Organisationen – unabhängig von ihrer Größe – und in privaten Organisationen – mit mehr als 50 Beschäftigten – müssen die Arbeitgeber innerhalb ihrer Organisation folgende Maßnahmen ergreifen:

Schadenersatz und Entschädigung: Können in Fällen geltend gemacht werden, die das Arbeitsverhältnis betreffen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann.
Geld- oder Freiheitsstrafen nach § 39 des Diskriminierungs- und Zugänglichkeitsgesetz möglich

Wie können Zugänglichkeitsfehler von Webseiten behoben werden?

Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderungen wichtig, sondern kommt letztlich allen Menschen zugute, da sie den Zugang zu digitalen Inhalten erleichtert. Damit verbessern Sie die Bedienbarkeit für alle Personen.

Websites sind oft nicht barrierefrei
Grafik zur visuellen Darstellung von Barrieren beim Besuch einer Website
Diese sind für Menschen mit Sehbehinderungen sehr nachteilig. Einige der häufigsten Fehler sind:
Software allein reicht oft nicht aus

Viele Werkzeuge zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten können einige Probleme erkennen, sind aber nicht in der Lage, die Komplexität der Barrierefreiheit vollständig zu erfassen:

Grafik zeigt visuell, wie eine Software - dargestellt als Maschine - versucht, eine Website barrierefrei zu machen.
Was kostet die Nichteinhaltung der Barrierefreiheit?​
Person mit Lupe in der Hand vor einer Website

Ist Ihre Website noch nicht barrierefrei?

Dann am besten gleich Kontakt aufnehmen und die eigene Homepage kostenlos mit einem WCAG-Schnelltest prüfen lassen.

Gratis WCAG Website-Check

Gemeinsam für ein barrierefreies Internet – dafür stehen wir. Tragen Sie Ihre Informationen einfach in das nebenstehende Formular. Sie erhalten Ihren Testbericht automatisch via E-Mail.

Unsere Services zur Verbesserung der Zugänglichkeit

Eye-Able®  ermöglicht es Website-Betreibern, schnell und effizient zugängliche Websites zu erstellen. Wir bieten effektive Lösungen.

Eye-Able® Audit

Ihre Browser-Prüfsoftware für WCAG.

Eye-Able® Report

Ihr Kontrollzentrum für digitale Barrierefreiheit:
So haben Sie alles im Blick.

Eye-Able® Assist

Verbessern Sie Ihre digitale Zugänglichkeit
Workshops & Tests

Eye-Able® ist ein ganzheitlicher Anbieter für digitale Barrierefreiheit.

Daher bieten wir neben den Software-Services auch Tests nach WCAG sowie Schulungen und Workshops rund um das Thema digitale Barrierefreiheit an.

Weshalb Sie jetzt aktiv werden sollten:

Grundlegend profitieren alle Nutzer*innen von zugänglichen Inhalten und barrierefreien Websites. Dennoch gibt es einige Nutzer*innengruppen, die besonders von Barrierefreiheit profitieren.

1.

Steigern Sie Ihre Reichweite:

Sie verbessern die User Experience für alle Nutzer*innen, erreichen so mehr Menschen und erzielen höhere Umsätze.

2.

Gesetzeskonformität:

Vermeiden Sie unnötige Strafen von bis zu 100.000 Euro, indem Sie die European Accessibility Act einhalten.

3.

Inklusion nach innen und außen:

Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter*innen und Kund*innen, dass digitale Barrierefreiheit im gesamten Unternehmen gelebt wird.

4.

Kosten einsparen:

Webseiten nachträglich barrierefrei zu gestalten, kann mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden sein. Vermeiden Sie hohe Absprungraten.

Wir bieten individuelle Beratung für folgende Bereiche:

Mit unseren Lösungen können Sie Ihre Organisation in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit ganz einfach voranbringen.

Frau schaut auf Laptop

Digitale Barrierefreiheit in der öffentlichen Verwaltung

Stellen Sie sicher, dass Sie digital barrierefrei sind, um allen Bürger*innen, unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten, einen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu Ihren Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Wenn Ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei sind, werden Menschen mit Behinderungen kategorisch ausgeschlossen und benachteiligt.

check Rechtssicherheit
check Wertschätzung
check Gleichberechtigung
Über 10.000 Websites sind bereits durch unseren Service vorbereitet, wann werden Sie es sein?
Immer mehr Führungskräfte erkennen die Vorteile einer inklusiven Kultur. Durch die Entwicklung zugänglicher Websites haben diese Unternehmen den Weg für eine integrative Nutzererfahrung geebnet und sich als Vorreiter in diesem Bereich etabliert:

OXID eShop

„…Damit können tausende Onlineshops rund zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des (BFSG) Lösungen für visuelle, motorische, kognitive Einschränkungen sowie für ältere Personen nutzen…“

Die Universität von Illinois, Chicago

„Eye-Able® ermöglicht allen Benutzern, das Blackboard-System effektiv zu nutzen, indem es verschiedene visuelle Anpassungen, den Zugang zur Sprachausgabe und viele andere Lösungen für die Barrierefreiheit bietet.“

Unsere Blogbeiträge zur Gesetzeslage

Die UN-Behindertenrechtskonvention im Überblick

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fördert und schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie ist ein unverzichtbares Dokument für unsere Gesellschaft, weil sie bei ihrer Einführung einen grundsätzlichen Wandel der politischen Haltung gegenüber Menschen

Weiterlesen »
Waage die auf Büchern steh und Richterhammer

Barrierefreiheitgesetze weltweit

Kleines Handbuch für Inklusionsrichtlinien Alle Menschen sollten gleichermaßen an den digitalen Medien teilhaben können. Aber nicht jeder hat die Möglichkeit dazu. Weltweit haben etwa 1 Milliarde Menschen eine Behinderung. Davon sind 215 Millionen

Weiterlesen »

Häufig gestellte Fragen zu Eye-Able®

Wer profitiert von digitaler Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit verbessert die Zugänglichkeit Ihrer Systeme. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung. Auch ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund können Ihre Services besser verstehen und erleben.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wie läuft die Kooperation mit Eye-Able® ab?
Im ersten Schritt ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Potenziale im Bereich digitale Barrierefreiheit. Buchen Sie hierfür gerne ein Meeting mit einem unserer Expertinnen und Experten.
Kostenloses Beratungsgespräch
Die Erstberatung zu Ihren Barrierefreiheits-Themen ist stets kostenfrei.
Die Erstberatung zu Ihren Barrierefreiheits-Themen ist stets kostenfrei.
Kostenloses Beratungsgespräch
Welche Vorteile bietet digitale Barrierefreiheit für mich?
Neben rechtlichen Rahmenbedingungen setzen Sie ein klares Zeichen für Inklusion. Dies verbessert Ihre Wahrnehmung nach außen. Auch suchmaschinenrelevante Vorteile ergeben sich dadurch für Sie.
Kostenloses Beratungsgespräch
Welche Services bietet Eye-Able® an?
Eye-Able® versteht sich als holistischer Dienstleister in Sachen digitaler Barrierefreiheit. Neben Assistenztechnik und Prüfsoftware, testet das Team auch nach dem BITV-Standard. Wissen vermitteln wir über Workshops und Vorträge zur Thematik.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wie läuft der Onboarding-Prozess ab?
Nach der Ermittlung Ihrer Potenziale suchen wir nach den geeigneten Barrierefreiheits-Services für Ihre Systeme. Der ganze Prozess ist dabei komplett transparent gestaltet.
Kostenloses Beratungsgespräch
Kann ich die Lösungen kostenlos testen?
Testen Sie unsere Software-Lösungen gerne ausgiebig. Ihnen steht dazu Testzeitraum im Rahmen von 14 Tagen zu Verfügung.
Kostenloses Beratungsgespräch
Wie einfach ist die Integration der Eye-Able® Services?
Die Integration des Assistenten und der Prüfsoftware kann innerhalb weniger Minuten vorgenommen werden. Hierfür müssen Sie Ihr System weder weitestgehend verändern, noch Zeit in die Installation investieren.
Kostenloses Beratungsgespräch

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht!

Unsere Barrierefreiheits-Expert*innen nehmen sehr gerne Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam machen wir Ihre Informationen für alle zugänglich. 

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Mail:

info@eye-able.com

Phone:

+49 176 64103397

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