Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet, unter anderem, viele Unternehmen, bis 2025 digital barrierefrei zu sein. Derzeit können 1 Milliarde Menschen Ihre Website aufgrund einer Behinderung nicht richtig nutzen! Was der European Accessibility Act beinhaltet und wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können, erfahren Sie hier.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorzubereiten.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet, unter anderem, viele Unternehmen, bis 2025 digital barrierefrei zu sein. Barrierefreiheit bringt Ihnen neben neuen Kund*innen auch rechtliche Absicherung! Was der European Accessibility Act beinhaltet und wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können, erfahren Sie hier.
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorzubereiten.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu:
OXID eShop
FC St. Pauli, deutsche Bundesliga
„Im Rahmen des Projektes „Klartext“ geht der FC St. Pauli einen nächsten wichtigen Schritt. Mit der Assistenzsoftware Eye Able wird unsere Homepage in Zukunft von unseren Besucher*innen technisch individuell anpassbar sein.“
Der European Accessibility Act (EAA), verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu den Online-Handel bezüglich für Verbraucher*innen barrierefrei zu gestalten. Er betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen am wichtigsten sind und für die in den EU Ländern höchstwahrscheinlich unterschiedliche Anforderungen gelten.
In Deutschland ist diese Bestimmung im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt.
Der European Accessibility Act (EAA) muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Ländern in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden.
✔️ Erreichen Sie eine größere Reichweite
✔️ Richtlinieneinhaltung vermeidet Strafen
✔️ Profitieren Sie von einem positiven Image
✔️ Webseiten nachträglich anpassen ist kostenintensiv
Das Gesetz legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit zu fördern, wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Zugängen, die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Kommunikationsmitteln, die Anpassung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes können, je nach Ordnungswidrigkeit, Strafen bis 100.000 Euro entstehen.
Gemeinsam für ein barrierefreies Internet – dafür stehen wir. Jede Person sollte die Möglichkeit haben, die Online-Welt in vollen Zügen zu genießen, unabhängig von eventuellen körperlichen oder technischen Einschränkungen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen kostenfreien WCAG-Schnelltest für Ihre Website an. Tragen Sie Ihre Informationen einfach in das nebenstehende Formular. Sie erhalten Ihren Testbericht in PDF-Form dann automatisch via E-Mail.
Eye-Able® Audit
✔️ Stand der Barrierefreiheit selbständig überprüfen
✔️ Anzahl der Probleme live anzeigen und auflisten
✔️ Handlungsempfehlungen
✔️ Kein Vorwissen benötigt, Problem wird direkt markiert
Eye-Able® Report
✔️ Scannt gesamtes System auf WCAG-Konformität
✔️ Überblick über alle Probleme
✔️ Sortierung nach Kategorie und Schweregrad
✔️ Einfache Darstellung im Zeitverlauf und Diagrammen
“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind…”
Nach diesem Gesetz sollen Menschen mit Behinderung also alles genauso und selbstständig nutzen können, wie jeder Mensch ohne Behinderung es auch kann.
Erhalten Sie Einblicke in unseren kostenfreien Webinaren:
Weltweit haben etwa 1 Milliarde Menschen eine Behinderung. Davon sind 215 Millionen von einer Sehbehinderung betroffen und haben daher große Probleme mit der Nutzbarkeit von Websites. Es reicht nicht mehr aus, nur Gebäude zugänglich zu machen, auch im Internet muss Inklusion betrieben werden. Alle Menschen sollten gleichermaßen an den digitalen Medien teilhaben können.
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Sie verbessern die User Experience für alle Nutzer*innen, erreichen so mehr Menschen und erzielen höhere Umsätze.
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Webseiten nachträglich barrierefrei zu gestalten, kann mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden sein. Vermeiden Sie hohe Absprungraten.
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EAA Whitepaper
Leitfaden zu Barrierefreiheit im Internet
BFSG Whitepaper
Wir haben die Vision, das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen. Begleiten Sie uns gerne auf unserer Reise:
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