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Der European Accessibility Act (EAA)

Digitale Barrierefreiheit per Gesetz ab 2025
Sind Sie schon vorbereitet?

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet, unter anderem, viele Unternehmen, bis 2025 digital barrierefrei zu sein. Derzeit können 1 Milliarde Menschen Ihre Website aufgrund einer Behinderung nicht richtig nutzen! Was der European Accessibility Act beinhaltet und wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können, erfahren Sie hier.

 

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorzubereiten.

Der European Accessibility Act (EAA)

Digitale Barrierefreiheit per Gesetz ab 2025
Sind Sie schon vorbereitet?

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet, unter anderem, viele Unternehmen, bis 2025 digital barrierefrei zu sein. Barrierefreiheit bringt Ihnen neben neuen Kund*innen auch rechtliche Absicherung! Was der European Accessibility Act beinhaltet und wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können, erfahren Sie hier.


Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Webinhalte für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vorzubereiten.

Installation der Software in wenigen Minuten

Konformität mit kommenden Gesetzen einfach testen

Automatische Fehlererkennung mit Lösungsvorschlag

Perfekt vorbereitet für das BFSG

Diese Unternehmen sind bereits durch unseren Service vorbereitet, wann werden Sie es sein?

Logo Oxid eShop

OXID eShop

„Bereits jetzt sind Lösungen des auf digitale Barrierefreiheit spezialisierten Anbieters Eye-Able[1] in der OXID-E-Commerce-Plattform verfügbar. Damit können tausende Onlineshops rund zwei Jahre vor dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) Lösungen für visuelle, motorische, kognitive Einschränkungen sowie für ältere Personen nutzen. Eye-Able ist als führender Anbieter in diesem Bereich neuer Partner von OXID.“
Logo des FC St. Pauli

FC St. Pauli, deutsche Bundesliga

„Im Rahmen des Projektes „Klartext“ geht der FC St. Pauli einen nächsten wichtigen Schritt. Mit der Assistenzsoftware Eye Able wird unsere Homepage in Zukunft von unseren Besucher*innen technisch individuell anpassbar sein.“

Logo HAYS
Logo der Hypovereinsbank
elektroland24
Logo BABOR

Der European Accessibility Act (EAA).
Was wird hier gefordert?

Der European Accessibility Act (EAA), verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu den Online-Handel bezüglich für Verbraucher*innen barrierefrei zu gestalten. Er betrifft vor allem Produkte und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen am wichtigsten sind und für die in den EU Ländern höchstwahrscheinlich unterschiedliche Anforderungen gelten.

In Deutschland ist diese Bestimmung im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. 

Der European Accessibility Act (EAA) muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Ländern in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden.

Wie Ihr Unternehmen von digitaler Barrierefreiheit profitiert

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✔️ Erreichen Sie eine größere Reichweite

✔️ Richtlinieneinhaltung vermeidet Strafen

✔️ Profitieren Sie von einem positiven Image

✔️ Webseiten nachträglich anpassen ist kostenintensiv

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Umsetzung des European Accessibility Act’s in Deutschland. Das Gesetz fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen.

Was steht im Gesetz zur Barrierefreiheitsstärkung?

Das Gesetz legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit zu fördern, wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Zugängen, die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Kommunikationsmitteln, die Anpassung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes können, je nach Ordnungswidrigkeit, Strafen bis 100.000 Euro entstehen.

Kostenfreier Website-Check nach WCAG

Gemeinsam für ein barrierefreies Internet – dafür stehen wir. Jede Person sollte die Möglichkeit haben, die Online-Welt in vollen Zügen zu genießen, unabhängig von eventuellen körperlichen oder technischen Einschränkungen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen einen kostenfreien WCAG-Schnelltest für Ihre Website an. Tragen Sie Ihre Informationen einfach in das nebenstehende Formular. Sie erhalten Ihren Testbericht in PDF-Form dann automatisch via E-Mail.

Unsere Software-Services bereiten Sie bestens auf das kommende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetze vor.

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Eye-Able® Audit

✔️ Stand der Barrierefreiheit selbständig überprüfen

✔️ Anzahl der Probleme live anzeigen und auflisten

✔️ Handlungsempfehlungen

✔️ Kein Vorwissen benötigt, Problem wird direkt markiert

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Eye-Able® Report

✔️ Scannt gesamtes System auf WCAG-Konformität

✔️ Überblick über alle Probleme

✔️ Sortierung nach Kategorie und Schweregrad

✔️ Einfache Darstellung im Zeitverlauf und Diagrammen

Was bedeutet Barrierefreiheit überhaupt?

Im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das bereits 2002 in Kraft getreten ist, wird Barrierefreiheit wie folgt definiert:

“Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind…”

Nach diesem Gesetz sollen Menschen mit Behinderung also alles genauso und selbstständig nutzen können, wie jeder Mensch ohne Behinderung es auch kann.

2 Menschen sitzen vor einem Laptop

Gratis Webinare zur Barrierefreiheit

Erhalten Sie Einblicke in unseren kostenfreien Webinaren:

Unsere Begeisterung und unsere Erfahrung zu digitalen Barrierefreiheitslösungen möchten wir teilen. Wir bieten zu mehreren Terminen im Jahr kostenfreie Webinare an, in denen wir unsere Lösungsansätze präsentieren und gerne Ihre Fragen beantworten.

Absolute Notwendigkeit für Menschen mit Behinderungen

Weltweit haben etwa 1 Milliarde Menschen eine Behinderung. Davon sind 215 Millionen von einer Sehbehinderung betroffen und haben daher große Probleme mit der Nutzbarkeit von Websites. Es reicht nicht mehr aus, nur Gebäude zugänglich zu machen, auch im Internet muss Inklusion betrieben werden. Alle Menschen sollten gleichermaßen an den digitalen Medien teilhaben können.

Weshalb Sie jetzt aktiv werden sollten:

1.

Steigern Sie Ihre Reichweite:

Sie verbessern die User Experience für alle Nutzer*innen, erreichen so mehr Menschen und erzielen höhere Umsätze.

2.

Gesetzeskonformität:

Vermeiden Sie unnötige Strafen von bis zu 100.000 Euro, indem Sie die European Accessibility Act einhalten.

3.

Inklusion nach innen und außen:

Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter*innen und Kund*innen, dass digitale Barrierefreiheit im gesamten Unternehmen gelebt wird.

4.

Kosten einsparen:

Webseiten nachträglich barrierefrei zu gestalten, kann mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden sein. Vermeiden Sie hohe Absprungraten.

So unterstützt Sie das Eye-Able® Team auf Ihrer Reise zur digitalen Barrierefreiheit

1

Buchen Sie eine unverbindliche Beratung. Sie werden zu Ihrem Wunschtermin kontaktiert, nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben.

2

Unsere Expert*innen evaluieren Ihren aktuellen Stand der Zugänglichkeit und zeigen Ihnen mögliche Verbesserungspotenziale auf.

3

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot und eine Testlizenz unserer Softwarelösungen. Unser Service-Team unterstützt Sie bei den ersten Integrationsschritten.

4

Sie sind bestens vorbereitet und ebnen Ihrem Unternehmen den Weg zur digitalen Integration. Unser Barrierefreiheits-Service hilft Ihnen dabei.

Informationsmaterial herunterladen

EAA Whitepaper

Leitfaden zu Barrierefreiheit im Internet

BFSG Whitepaper