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Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG)
- Ab Mitte 2025 müssen Websites barrierefrei sein
- Für Websites mit elektronischen Dienstleistungen
- Verpflichtend für private Anbieter & öffentliche Stellen
Ist Ihre Website schon barrierefrei? Was das Gesetz bedeutet und welche Folgen das für Ihre Website hat, erfahren Sie hier.
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Seitenübersicht
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Act’s (EAA). Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Websites barrierefrei zu gestalten und muss bis 2025 umgesetzt werden. Fast 10 Prozent der deutschen können Websites aufgrund einer Behinderung nicht nutzen.
Was genau steht im Gesetz zur Barrierefreiheitsstärkung?
Das Gesetz legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit zu fördern, wenn es um Produkte und Dienstleistungen geht. Dazu gehört beispielsweise die Verpflichtung zur Schaffung von barrierefreien Zugängen, die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Kommunikationsmitteln, die Anpassung von Arbeitsplätzen und Dienstleistungen sowie die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallen:
- Hersteller*innen von Produkten
- Händler*innen und Importeur*innen von Produkten
- Erbringer*innen von Dienstleistungen
Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom Gesetz ausgenommen. Kleinstunternehmen, die Produkte in Umlauf bringen, fallen jedoch unter das BFSG.
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
- Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
- Fernsehgeräte mit Internetzugang
- E-Book-Lesegeräte
- Router
- Telefondienste
- E-Books
- Messenger-Dienste
- auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- elektronischer Geschäftsverkehr
- Personenbeförderungsdienste (für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste nur interaktive Selbstbedienungsterminals)
Welche Ziele hast das BFSG?
Die Hauptzielsetzung des BFSG ist es, Hindernisse und Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, ihre Rechte und Freiheiten in vollem Umfang wahrzunehmen.
Fristen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ab dem 28. Juni 2025 anzuwenden, das heißt ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz erwähnten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Ist Ihre Website noch nicht barrierefrei?
Dann am besten gleich Kontakt aufnehmen und die eigene Homepage kostenlos mit einem BITV/WCAG-Schnelltest prüfen lassen.
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Gemeinsam für ein barrierefreies Internet – dafür stehen wir. Tragen Sie Ihre Informationen einfach in das nebenstehende Formular. Sie erhalten Ihren Testbericht automatisch via E-Mail.
Warum überhaupt Barrierefreiheit?
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Daher bieten wir neben den Software-Services auch Tests nach BITV und WCAG sowie Schulungen und Workshops rund um das Thema digitale Barrierefreiheit an.
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Vorteile der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
1.
Erhöhung der Reichweite
2.
Strafen vermeiden:
3.
Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit
Durch die Anwendung der Vorgaben des BFSG verbessern Unternehmen die Usability ihrer Angebote für alle Kunden. Eine intuitive und zugängliche Gestaltung erhöht die Kundenzufriedenheit und fördert eine positive Nutzererfahrung.
4.
Stärkung der Marke
Über 10.000 Websites sind bereits für das BFSG vorbereitet,
wann werden Sie es sein?
FC St. Pauli, 2. deutsche Bundesliga
Die Universität von Illinois, Chicago
„Eye-Able® ermöglicht allen Benutzern, das Blackboard-System effektiv zu nutzen, indem es verschiedene visuelle Anpassungen, den Zugang zur Sprachausgabe und viele andere Lösungen für die Barrierefreiheit bietet.“
Fragen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Dienstleistungen, die ausschließlich Bereich B2B (Business to Business) angeboten werden, sind also nicht vom BFSG betroffen sein.
- Die Zugänglichkeit nützt jedermann. Angesichts der demografischen Veränderungen und der zunehmenden Anzahl älterer Konsumenten kann die Bereitstellung von zugänglichen Produkten und Dienstleistungen einen Marktvorteil darstellen.
- Firmen, die zugängliche Angebote bereitstellen, sind zukunftssicher: Sie erschließen sich eine breitere Kundenschaft und können direkt mit jenen Betrieben konkurrieren, die den Bestimmungen des BFSG unterstehen.
- Es besteht die Möglichkeit, dass der Anwendungsbereich des BFSG in Zukunft erweitert wird, um zusätzliche Produkte und Dienstleistungen einzuschließen.
Hinterlassen Sie uns eine Nachricht!
Unsere Barrierefreiheits-Expert*innen nehmen sehr gerne Kontakt mit Ihnen auf. Gemeinsam machen wir Ihre Informationen für alle zugänglich.
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info@eye-able.com
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+49 176 64103397
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